Videobeobachtung

Symbol Videoüberwachung

Informationen rund um das Thema präventive Videobeobachtung in der Stuttgarter Innenstadt.

Sehr geehrter Besucher, sehr geehrte Besucherin,

auf dieser Seite finden Sie Informationen über die präventive Videobeobachtung in Bereichen des Schlossplatzes und des Eckensees.

Nach der sogenannten „Krawallnacht“ am 20./21. Juni 2020, vereinbarten das Ministerium des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg sowie die Landeshauptstadt Stuttgart eine Sicherheitspartnerschaft. In einem 10-Punkte-Plan wurde unter anderem auch das Thema Videobeobachtung aufgegriffen.

Die offene Videobeobachtung soll dazu beitragen, das Sicherheitsgefühl an lokalen Brennpunktbereichen zu erhöhen und vorrangig die sogenannten Rohheitsdelikte (u.a. Körperverletzung, Bedrohung, Raub) zu reduzieren. Denn gerade die Kriminalitätsbelastung bei den Roheitsdelikten ist in den genannten Bereichen überdurchschnittlich hoch. Nicht zuletzt, weil sich an Wochenendnächten und in Nächten vor Feiertagen besonders viele Personen in der Stuttgarter Innenstadt aufhalten. Zu diesen Zeiten steigen die Rohheitsdelikte deutlich an, was das Sicherheitsgefühl in der Bevölkerung nachweislich beeinträchtigen kann. Um dem zu begegnen, wird die Polizei künftig ausgewiesene Bereiche präventiv mit Videokameras überwachen.

Die Videobilder der Anlage werden in das Polizeipräsidium Stuttgart übertragen. Hier erfolgt eine zentrale Videobeobachtung durch besonder geschulte Polizeivollzugsbeamtinnen und Polizeivollzugsbeamte. Die Beobachtung in Echtzeit ermöglicht es, sich anbahnende Gefahrenlagen frühzeitig zu erkennen und Eingreifkräfte gezielt einzusetzen. Darüber hinaus kann die Videoüberwachung auch bei der Aufklärung von Straftaten ihren Beitrag leisten. So können die gespeicherten Videoaufzeichnungen auch als Beweismittel im Strafverfahren herangezogen werden und eine im Anschluss an eine Straftat eingleitete Fahndung zielgerichtet unterstützen.

Die Videoüberwachung beschränkt sich auf die Zeiten, in denen eine Häufung entsprechender Straftaten festzustellen ist. So erfolgt diese grundsätzlich nur in den Nächten

  • von Freitag auf Samstag, von Samstag auf Sonntag sowie vor Feiertagen,
  • in der Zeit zwischen 20.00 Uhr und 06.00 Uhr.

Unter diesem >>> Link finden sie allgemeine Informationen zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten gemäß § 85 Polizeigesetz Baden-Württemberg

Noch Fragen? >>>Hier geht es zum FAQ.

Bei Fragen können Sie sich gerne zu Bürozeiten an Stabsstelle Öffentlichkeit unter der Rufnummer 0711/8990-1111 wenden.

 

Wichtiger Hinweis: Erweiterter Betrieb während der UEFA EURO 2024:

Ein Großereignis wie die UEFA EURO 2024 unterliegt einer abstrakten Gefährdung. Sowohl in Bad Cannstatt als auch in der Innenstadt wird es größere Menschenansammlungen geben. Erfahrungsgemäß können bei Veranstaltungen dieser Art und Größe Gefahren für die öffentliche Sicherheit entstehen. Gem. § 44 Abs. 1 PolG können Bildaufzeichnungen angefertigt werden. Schwerpunkt für die Polizei sind Übersichtsaufnahmen, die Erkenntnisse zu Auffälligkeiten oder größeren Personenverdichtungen ergeben.

Daher wurden an neuralgischen Punkten im Bereich der Innenstadt/Fan Zones sowie im Umfeld des Stadions Videokameras angebracht, die während der Betriebszeiten der Fan Zones bzw. vor, während und nach der Spiele im Stadion Bilder in die Einsatzzentrale der Polizei liefern.

 

 

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