Videobeobachtung Wasen (alt)

Symbol Videoüberwachung

Informationen rund um das Thema präventive Videobeobachtung in der Stuttgarter Innenstadt.

Sehr geehrter Besucher, sehr geehrte Besucherin,

auf dieser Seite finden Sie Informationen über die präventive Videobeobachtung in Bereichen des Schlossplatzes und des Eckensees. Darüber hinaus finden Sie Informationen über die Videobeobachtung bei öffentlichen Veranstaltungen und Örtlichkeiten, die ein besonderes Gefährdungsrisiko aufweisen.

Nach der sogenannten „Krawallnacht“ am 20./21. Juni 2020, vereinbarten das Ministerium des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg sowie die Landeshauptstadt Stuttgart eine Sicherheitspartnerschaft. In einem 10-Punkte-Plan wurde unter anderem auch das Thema Videobeobachtung aufgegriffen.

Die offene Videobeobachtung soll dazu beitragen, das Sicherheitsgefühl an lokalen Brennpunktbereichen zu erhöhen und vorrangig die sogenannten Rohheitsdelikte (u.a. Körperverletzung, Bedrohung, Raub) zu reduzieren. Denn gerade die Kriminalitätsbelastung bei den Rohheitsdelikten ist in den genannten Bereichen überdurchschnittlich hoch. Nicht zuletzt, weil sich an Wochenendnächten und in Nächten vor Feiertagen besonders viele Personen in der Stuttgarter Innenstadt aufhalten. Zu diesen Zeiten steigen die Rohheitsdelikte deutlich an, was das Sicherheitsgefühl in der Bevölkerung nachweislich beeinträchtigen kann. Um dem zu begegnen, wird die Polizei künftig ausgewiesene Bereiche präventiv mit Videokameras überwachen.

Die Videobilder der Anlage werden in das Polizeipräsidium Stuttgart übertragen. Hier erfolgt eine zentrale Videobeobachtung durch besonders geschulte Polizeivollzugsbeamtinnen und Polizeivollzugsbeamte. Die Beobachtung in Echtzeit ermöglicht es, sich anbahnende Gefahrenlagen frühzeitig zu erkennen und Eingreifkräfte gezielt einzusetzen. Darüber hinaus kann die Videoüberwachung auch bei der Aufklärung von Straftaten ihren Beitrag leisten. So können die gespeicherten Videoaufzeichnungen auch als Beweismittel im Strafverfahren herangezogen werden und eine im Anschluss an eine Straftat eingeleitete Fahndung zielgerichtet unterstützen.

Die Videoüberwachung beschränkt sich auf die Zeiten, in denen eine Häufung entsprechender Straftaten festzustellen ist. So erfolgt diese grundsätzlich nur in den Nächten

  • von Freitag auf Samstag, von Samstag auf Sonntag sowie vor Feiertagen,
  • in der Zeit zwischen 20.00 Uhr und 06.00 Uhr.

Hier finden Sie allgemeine Informationen zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten gemäß § 85 Polizeigesetz Baden-Württemberg

Noch Fragen? >>>Hier geht es zum FAQ.

Bei Fragen können Sie sich gerne zu Bürozeiten an Stabsstelle Öffentlichkeit unter der Rufnummer 0711/8990-1111 wenden

 

Informationen zur Videobeobachtung bei öffentlichen Veranstaltungen  und Örtlichkeiten, die ein besonderes Gefährdungsrisiko aufweisen

Cannstatter Volksfest

Beim 178. Cannstatter Volksfest auf dem Cannstatter Wasen führt die Polizei vom 26. September bis zum 12. Oktober auf dem Festgelände eine Videobeobachtung durch.

Rechtsgrundlage:

Das 178. Cannstatter Volksfest ist gemäß § 27 (1) Nr. 2 PolG BW als Veranstaltung mit besonderem Gefährdungsrisiko eingestuft. Die Rechtsgrundlage der offenen Videobeobachtung ergibt sich aus § 44 (1) Satz 2 Nr. 1 und 2 PolG BW.

Zeiten der Videobeobachtung:

Montag bis Donnerstag von 11:00 Uhr bis 24:00 Uhr
Freitag von 11:00 Uhr bis 01:00 Uhr (des Folgetages)
Samstag von 10:00 Uhr bis 01:00 Uhr (des Folgetages)
Sonntag von 10:00 Uhr bis 24:00 Uhr
sowie im Besonderen
Montag bis Donnerstag von 11:00 Uhr bis 24:00 Uhr
Freitag von 11:00 Uhr bis 01:00 Uhr (des Folgetages)

Verfahren und Speicherfristen:

Die Videobilder werden in die Wasenwache übertragen. Hier erfolgt eine zentrale Videobeobachtung durch besonders geschulte Polizeivollzugsbeamtinnen und Polizeivollzugsbeamte. Die Beobachtung in Echtzeit ermöglicht es, sich anbahnende Gefahrenlagen frühzeitig zu erkennen und Eingreifkräfte gezielt einzusetzen. Darüber hinaus kann die Videoüberwachung auch bei der Aufklärung von Straftaten ihren Beitrag leisten. So können die gespeicherten Videoaufzeichnungen auch als Beweismittel im Strafverfahren herangezogen werden und eine im Anschluss an eine Straftat eingleitete Fahndung zielgerichtet unterstützen. Private und nichtöffentliche Bereiche werden dabei unkenntlich gemacht. Die Bilder werden grundsätzlich nach 72 Stunden gelöscht, soweit sie nicht im Einzelfall für die Strafverfolgung erforderlich sind.

 

 

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