Das Haus des Jugendrechts Stuttgart ist eine Einrichtung, die sich auf besondere Weise um junge Menschen kümmert, die mit dem Gesetz in Konflikt geraten sind. Im Mittelpunkt steht dabei nicht die Bestrafung, sondern das Verstehen, das Begleiten und das Finden von Lösungen, die der jeweiligen Lebenssituation gerecht werden.
Was dieses Modell so besonders macht, ist die enge und koordinierte Zusammenarbeit verschiedener Institutionen: Polizei, Staatsanwaltschaft, Jugendamt und die Amtsgerichte Stuttgart und Stuttgart-Bad Cannstatt arbeiten gemeinsam unter einem Dach. Ziel ist es, jugendliche Straftäterinnen und Straftäter frühzeitig zu erreichen, Ursachen zu erkennen und durch abgestimmte Maßnahmen neue Perspektiven zu eröffnen.
Die Polizei bringt dabei nicht nur ihre Ermittlungsarbeit ein, sondern engagiert sich auch intensiv in der Prävention – etwa durch Schulbesuche oder entsprechender Projektarbeit. Das Jugendamt steuert den erzieherischen Blick und die sozialpädagogische Begleitung bei. Die Staatsanwaltschaft und das Gericht achten darauf, dass die Maßnahmen verhältnismäßig, wirksam und rechtlich abgesichert sind. So entsteht ein gemeinsamer Weg: klar in der Haltung, aber verständnisvoll in der Umsetzung.
Ein zweiter Standort in Stuttgart-Mitte für noch mehr Nähe
Im Mai 2025 wurde offiziell ein zweiter Standort in Stuttgart-Mitte in der Silberburgstraße 148 eröffnet. Damit wird das erfolgreiche Modell nicht nur räumlich erweitert, sondern auch weitergedacht. Gerade im Innenstadtbereich sind viele Jugendliche unterwegs, sei es zur Schule, zur Ausbildung oder in der Freizeit. Der neue Standort sorgt dafür, dass Hilfsangebote, Gespräche und Interventionen dort stattfinden können, wo sie gebraucht werden – mit kurzen Wegen, niedrigschwellig und direkt erreichbar.
Die Entscheidung, das Haus des Jugendrechts in die City zu bringen, ist ein klares Zeichen: Stuttgart meint es ernst mit einer modernen Jugendstrafrechtspflege, die konsequent ist, aber nicht kalt. Die Erfahrungen aus dem ersten Standort zeigen, dass dieses Modell wirkt – und der neue Standort bietet die Chance, noch mehr junge Menschen frühzeitig zu erreichen.
Standorte

Stuttgart-Bad Cannstatt
Krefelder Str. 11, 70376 Stuttgart
(rot markierter Zuständigkeitsbereich)
Stuttgart-Mitte
Silberburgstraße 148, 70178 Stuttgart
(rot markierter Zuständigkeitsbereich)
Zentrale Erreichbarkeiten der Projektpartner
Internet: https://ppstuttgart.polizei-bw.de/haus-des-jugendrechts
Weitere Projektpartner:
- Staatsanwaltschaft
Internet: https://staatsanwaltschaft-stuttgart.justiz-bw.de
- Jugendamt
Internet: https://www.stuttgart.de/jugendamt
- Amtsgericht Stuttgart
Internet: https://amtsgericht-stuttgart.justiz-bw.de
- Amtsgericht Stuttgart-Bad Cannstatt
Internet: https://amtsgericht-stuttgart-badcannstatt.justiz-bw.de
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Ein Blick zurück – die Entwicklung des Hauses des Jugendrechts
Die Idee entstand Ende der 1990er-Jahre: Verschiedene Stellen, die bisher oft nacheinander oder unabhängig voneinander agierten, sollten enger zusammenarbeiten – und das ganz bewusst auch räumlich. So wurde 1999 in Stuttgart-Bad Cannstatt das erste Haus des Jugendrechts eröffnet.
Schon bald zeigte sich, dass die enge Kooperation zwischen Polizei, Jugendhilfe, Justiz und Staatsanwaltschaft nicht nur effizient ist, sondern auch besser zu nachhaltigen Lösungen führt. Durch Fallkonferenzen, kurze Abstimmungswege und gemeinsame Verantwortung konnten Maßnahmen schneller umgesetzt und individuell angepasst werden.
2014 wurde das Konzept auf weitere Stadtteile ausgeweitet. Heute deckt das Haus des Jugendrechts große Teile Stuttgarts ab und ist eng vernetzt mit Schulen, Jugendhäusern, sozialen Trägern und Präventionsprojekten. Es gilt bundesweit als Vorbild für eine zeitgemäße, sozial orientierte Jugendstrafrechtspflege.
Mit der Eröffnung des zweiten Standorts im Jahr 2025 wird diese Entwicklung fortgesetzt – ein starkes Signal für junge Menschen in Stuttgart und ein klares Bekenntnis zur sozialen Verantwortung in der Justiz- und Polizeiarbeit.
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