Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten im Zusammenhang mit Bewerbungsverfahren
Der Schutz Ihrer personenbezogenen Daten bei der Bearbeitung während des gesamten Bewerbungsprozesses ist für uns ein wichtiges Anliegen.
1. Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen
Der Verantwortliche im Sinne des Art. 13 Abs. 1 lit. a Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) ist das:
Polizeipräsidium Stuttgart
Hahnemannstraße 1
70191 StuttgartTelefon: 0711 8990-0
Telefax: 0711 8990-1409
E-Mail: stuttgart.pp@polizei.bwl.de
2. Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten
Den Datenschutzbeauftragten des Polizeipräsidiums erreichen Sie unter folgender E-Mail-Adresse: stuttgart.pp.dsb@polizei.bwl.de
3. Zwecke und Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung
Wir verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten, um Ihre Eignung für die Stelle zu prüfen und das Bewerbungsverfahren durchzuführen. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten im Bewerbungsverfahren ist primär § 15 Landesdatenschutzgesetz (LDSG).
Sollten Ihre personenbezogenen Daten nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens gegebenenfalls zur Rechtsverfolgung erforderlich sein, kann eine Datenverarbeitung auf Basis der Voraussetzungen von Artikel 6 Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) erfolgen. Unser Interesse besteht dann in der Geltendmachung oder Abwehr von Ansprüchen.
4. Kategorien personenbezogener Daten
Im Rahmen Ihrer Bewerbung verarbeiten wir personenbezogene Daten, die Sie in Ihren Bewerbungsunterlagen an uns übersenden sowie ggf. im Rahmen eines Vorstellungsgesprächs uns mitteilen. Folgende personenbezogene Daten werden zur Durchführung des Bewerbungsverfahrens verarbeitet:
- Personenstammdaten (z. B. Name, Anschrift),
- Kommunikationsdaten (z. B. Telefon, E-Mail),
- Daten aus dem Lebenslauf der Bewerbung,
- Kenntnisse und Fähigkeiten sowie
- Zeugnisse/Beurteilungen bisheriger Arbeitgeber oder Dienstherren.
Wir erstellen Bewerbungslisten in automatisierten Verfahren, um eine Übersicht über sämtliche Bewerbungen zu erhalten.
5. Empfänger von personenbezogenen Daten
Sie erklären sich damit einverstanden, dass während des Bewerbungsprozesses Beschäftigte der personalverwaltenden Stelle, des jeweiligen Fachbereichs und der zuständigen Gremien (Beauftragte für Chancengleichheit, Vertrauensperson für schwerbehinderte Menschen, örtliche Personalvertretung) Zugriff auf Ihre personenbezogenen Daten erhalten.
6. Dauer der Datenspeicherung
Grundsätzlich löschen wir Ihre personenbezogenen Daten, sobald diese für die oben genannten Zwecke nicht mehr erforderlich sind. Die Löschung erfolgt spätestens drei Monate nach Zugang der Ablehnung, soweit eine längere Speicherung nicht zur Verteidigung von Rechtsansprüchen erforderlich ist.
7. Betroffenenrechte
Werden personenbezogene Daten verarbeitet, können Sie Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten (Art. 15 DS-GVO) sowie Berichtigung Ihrer Daten verlangen (Art. 16 DS-GVO). Weiterhin haben Sie ein Recht auf Löschung der Daten (Art. 17 DS-GVO) bzw. Einschränkung der Datenverarbeitung (Art. 18 DS-GVO). Ihnen steht ferner ein Widerspruchsrecht gegen die Verarbeitung (Art. 21 DS-GVO) sowie ggf. ein Recht auf Datenübertragbarkeit (Art. 20 DS-GVO) zu.
8. Beschwerderecht
Unseren Datenschutzbeauftragten erreichen Sie unter der oben genannten Adresse.
Daneben haben Sie das Recht, sich über die Verarbeitung personenbezogener Daten durch uns bei der Aufsichtsbehörde für den Datenschutz zu beschweren. Diese ist unter folgender Adresse zu erreichen:
Landesbeauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Lautenschlagerstraße 20
70173 StuttgartTelefon: 0711 / 615541-0
Telefax: 0711 / 615541-15
E-Mail: poststelle@lfdi.bwl.de
Beschwerden können zudem online über folgenden Link eingelegt werden: https://www.baden-wuerttemberg.datenschutz.de
9. Pflicht zur Bereitstellung der Daten
Die Bereitstellung der personenbezogenen Daten ist für die Rechtmäßigkeit des durchzuführenden Auswahlverfahrens erforderlich. Das Fehlen von relevanten personenbezogenen Daten in den Bewerbungsunterlagen kann die Nichtberücksichtigung bei der Vergabe des Dienstpostens/der Stelle zur Folge haben. Die rechtlichen Vorgaben für das Auswahlverfahren ergeben sich insbesondere aus Art. 33 Abs. 2 Grundgesetz, dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz und dem Haushaltsrecht. Danach ist die Auswahlentscheidung nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung zu treffen.