Konsequente Kontrollen: Polizei setzt Waffen- und Messerverbot im ÖPNV durch

Kontrollen der Polizei Stuttgart im ÖPNV

Seit Juli 2025 gilt in Baden-Württemberg ein umfassendes Waffen- und Messerverbot in Bussen, Bahnen und an Haltestellen. Die Landesregierung reagiert damit auf die wachsende Bedeutung des öffentlichen Personennahverkehrs – und auf die Erwartung vieler Bürgerinnen und Bürger, sich dort sicher bewegen zu können.

Am Donnerstag hat Innenminister Thomas Strobl eine Schwerpunktkontrolle der Polizei begleitet und sich vor Ort ein Bild von den Maßnahmen gemacht. Einsatzkräfte waren mit hoher Präsenz an mehreren Verkehrsknotenpunkten unterwegs, führten Gespräche, kontrollierten mit Augenmaß und setzten das Verbot konsequent durch.

Messerangriffe bleiben ein ernstes Thema

Die Statistik zeigt, dass Messerangriffe in Baden-Württemberg weiterhin ein relevantes Deliktsfeld darstellen. 2024 wurden landesweit 3.129 Fälle registriert – nahezu identisch mit den 3.109 Fällen im Jahr 2023.

Die Polizei erreicht hier hohe Aufklärungsquoten:

  • 75,6 Prozent aller Messerangriffe können aufgeklärt werden.
  • Bei Mord und Totschlag liegt die Quote sogar bei 95,9 Prozent.

Diese Zahlen weisen darauf hin, dass Straftaten im Zusammenhang mit Messern häufig im persönlichen Umfeld stattfinden und die Täterinnen und Täter nicht selten bekannt sind. Für die polizeiliche Prävention im öffentlichen Raum bleibt das Waffenverbot dennoch ein wichtiger Baustein.

Lagebild Stuttgart: 172 Verstöße seit Januar 2025

In Stuttgart wurden von Januar bis Oktober 2025 insgesamt 172 Verstöße gegen das Waffen- und Messerverbot im ÖPNV erfasst. Die Bandbreite reicht dabei vom Mitführen verbotener Messer über Hiebwaffen bis hin zu Gegenständen, die als Waffen eingesetzt werden könnten. Ein Großteil der Verstöße konnte unmittelbar unterbunden werden – ein Hinweis darauf, dass die Kontrolldichte Wirkung zeigt.

 

Sehen Sie unser Video mit dem Innenminister und stv. Ministerpräsidenten Thomas Strobl bei den Kontrollen in Instagram und Facebook

 

 

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