Informationen rund um das Thema präventive Videobeobachtung in der Stuttgarter Innenstadt
Sehr geehrte Besucherin, sehr geehrter Besucher,
auf dieser Seite finden Sie Informationen über die präventive Videobeobachtung in Bereichen des Schlossplatzes und des Eckensees. Darüber hinaus finden Sie Informationen über die Videobeobachtung bei öffentlichen Veranstaltungen und Örtlichkeiten, die ein besonderes Gefährdungsrisiko aufweisen.
Nach der sogenannten „Krawallnacht“ am 20./21. Juni 2020, vereinbarten das Ministerium des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg sowie die Landeshauptstadt Stuttgart eine Sicherheitspartnerschaft. In einem 10-Punkte-Plan wurde unter anderem auch das Thema Videobeobachtung aufgegriffen.
Die offene Videobeobachtung soll dazu beitragen, das Sicherheitsgefühl an lokalen Brennpunktbereichen zu erhöhen und vorrangig die sogenannten Rohheitsdelikte (u.a. Körperverletzung, Bedrohung, Raub) zu reduzieren. Denn gerade die Kriminalitätsbelastung bei den Rohheitsdelikten ist in den genannten Bereichen überdurchschnittlich hoch. Nicht zuletzt, weil sich an Wochenendnächten und in Nächten vor Feiertagen besonders viele Personen in der Stuttgarter Innenstadt aufhalten. Zu diesen Zeiten steigen die Rohheitsdelikte deutlich an, was das Sicherheitsgefühl in der Bevölkerung nachweislich beeinträchtigen kann. Um dem zu begegnen, wird die Polizei künftig ausgewiesene Bereiche präventiv mit Videokameras überwachen.
Die Videobilder der Anlage werden in das Polizeipräsidium Stuttgart übertragen. Hier erfolgt eine zentrale Videobeobachtung durch besonders geschulte Polizeivollzugsbeamtinnen und Polizeivollzugsbeamte. Die Beobachtung in Echtzeit ermöglicht es, sich anbahnende Gefahrenlagen frühzeitig zu erkennen und Eingreifkräfte gezielt einzusetzen. Darüber hinaus kann die Videoüberwachung auch bei der Aufklärung von Straftaten ihren Beitrag leisten. So können die gespeicherten Videoaufzeichnungen auch als Beweismittel im Strafverfahren herangezogen werden und eine im Anschluss an eine Straftat eingeleitete Fahndung zielgerichtet unterstützen.
Die Videoüberwachung beschränkt sich grundsätzlich auf die Zeiten, in denen eine Häufung entsprechender Straftaten festzustellen ist. So erfolgt diese grundsätzlich nur in den Nächten
- von Freitag auf Samstag, von Samstag auf Sonntag sowie vor Feiertagen,
- in der Zeit zwischen 20.00 Uhr und 06.00 Uhr.
Im Rahmen der Einsatzmaßnahmen anlässlich des Stuttgarter Weihnachtsmarktes wurde die offene Videoüberwachung im Zeitraum vom 26.11. – 23.12.2025 entsprechend erweitert:
- Eröffnungstag, 26.11.2025 von 16:00 Uhr bis 22:00 Uhr
- sonntags bis donnerstags von 10:00 Uhr bis 22:00 Uhr
- freitags bis samstags von 10:00 Uhr bis 23:00 Uhr
Damit umfasst der Anordnungszeitraum je 60 Minuten vor und 60 Minuten nach den Öffnungszeiten des Marktes.
Videobeobachtung anlässlich der Europapokal-Begegnung VfB Stuttgart : Maccabi Tel Aviv
Anlässlich des Europa League Spiels VfB Stuttgart gegen Maccabi Tel-Aviv am 11. Dezember 2025 führt die Polizei vom 10. Dezember, 13.30 Uhr bis zum 12. Dezember, 13.00 Uhr im Stuttgarter Stadtgebiet eine offene Videobeobachtung durch. Auch Polizeidrohnen können in diesem Zeitraum zum Einsatz kommen.
Rechtsgrundlage:
Das Europa League-Spiel VfB Stuttgart gegen Maccabi Tel Aviv ist gemäß § 27 (1) Nr. 2 PolG BW als Veranstaltung mit besonderem Gefährdungsrisiko eingestuft. Die Rechtsgrundlage der offenen Videobeobachtung ergibt sich aus § 44 (1) Satz 2 Nr. 2 PolG BW.
Räumlicher Geltungsbereich in der Innenstadt:
Der räumliche Geltungsbereich zur Durchführung der offenen Videobeobachtung in der Innenstadt finden Sie hier. Die ergänzende Anordnung erweitert den bestehenden Geltungsbereich zur Anordnung der Videobeobachtung anlässlich des Stuttgarter Weihnachtsmarktes. Die für die Einsatzmaßnahmen zusätzlich installierten Kameras sind aufgeführt.
Räumlicher Geltungsbereich in Bad Cannstatt
- König-Karls-Brücke (einschließlich der sog. „Hall of Fame“), Neckarufer (Seilerwasen) zwischen der König-Karls-Brücke und Wilhelmsbrücke,
- Überkinger Straße zwischen der Wilhelmsbrücke und der Einmündung Wilhelmstraße, Wilhelmstraße, Wilhelmsplatz, Seelbergstraße,
- Daimlerstraße zwischen dem Kreisverkehr Daimlerstraße/Seelbergstraße/Wildungerstraße und dem Kreisverkehr Daimlerstraße/Bahnhofstraße/Elwertstraße/Deckerstraße,
- Deckerstraße zwischen dem Kreisverkehr Daimlerstraße/Bahnhofstraße/Elwertstraße/Deckerstraße und Alte Untertürkheimer Straße,
- das gesamte Neckarufer von der Brücke B14 bis zur König-Karls-Brücke (einschließlich der Gaisburger Brücke und dem Berger Steg).
Allgemeine Informationen
Hier finden Sie allgemeine Informationen zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten gemäß § 85 Polizeigesetz Baden-Württemberg
Noch Fragen? >>>Hier geht es zu den häufig gestellten Fragen (FAQ).
Bei Fragen können Sie sich gerne zu Bürozeiten an Stabsstelle Öffentlichkeit unter der Rufnummer 0711 8990-1111 wenden
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