Warum braucht man in der Stuttgarter Innenstadt eine Videobeobachtung?
Nach der sogenannten Krawallnacht am 20./21. Juni 2020, die uns allen noch eindrücklich in Erinnerung ist, vereinbarten das Ministerium des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg sowie die Landeshauptstadt Stuttgart eine Sicherheitspartnerschaft. In einem 10-Punkte-Plan wurde neben kurzfristig anberaumten Maßnahmen auch die Einrichtung einer Videoüberwachung für bestimmte Bereiche der Stuttgarter Innenstadt geprüft.
Die offene Videobeobachtung soll dazu beitragen, das Sicherheitsgefühl an lokalen Brennpunktbereichen zu erhöhen und vorrangig die sogenannten Rohheitsdelikte (u.a. Körperverletzung, Bedrohung, Nötigung und Raub) zu reduzieren. Eine Analyse der Kriminalitätsbelastung in den Bereichen des Oberen Schlossgartens, des Schlossplatzes und des Kleinen Schlossplatzes hat gezeigt, dass sich die Kriminalitätsbelastung dort von der des übrigen Stadtgebiets besonders in den Wochenendnächten und Nächten vor Feiertagen deutlich abhebt.
Welchen Zweck verfolgt die Videobeobachtung?
Rohheitsdelikte wie Raub, Körperverletzung, Nötigung und Bedrohung beeinflussen nachhaltig das Sicherheitsgefühl der Bevölkerung. Durch den offenen Einsatz von Videotechnik sollen insbesondere
Ziel der Videobeobachtung sind in erster Linie schnelle polizeiliche Eingriffsmaßnahmen vor Ort, indem polizeilich relevante Ereignisse durch aktive Beobachtung frühzeitig erkannt werden und somit die Reaktionszeit durch Eingreifkräfte verkürzt werden kann.
Wird die ganze Zeit aufgenommen?
Nein, der Betrieb der Videobeobachtung ist zeitlich befristet. Sie ist in den Nächten
in der Zeit von 20.00 Uhr bis 06.00 Uhr in Betrieb. Außerhalb dieser Zeiten findet keine
Videobeobachtung statt. Auch bei Versammlungen und Aufzügen in den betroffenen Bereichen ist die Videobeobachtung gemäß den gesetzlichen Bestimmungen ausgeschaltet.
Welche Bereiche werden aufgenommen?
Die Anordnung der polizeilichen Videobeobachtung gilt für den Bereich
Nicht aufgezeichnet werden:
Am 27. Mai wurde die erweiterte Videobeobachtung mit 23 Kameras an sieben Standorten erstmals in Betrieb genommen. Eine Karte mit Kamerastandorten finden Sie hier.
Wie erfahre ich, dass ich einen Bereich betrete, in dem eine Videobeobachtung stattfindet?
Personen, die den videoüberwachten Bereich betreten oder sich dort aufhalten, werden durch zahlreiche Hinweisschilder über die Maßnahme der offenen Videobeobachtung informiert.
Wie funktioniert die Videobeobachtung?
Die Videodaten der Kameras werden verschlüsselt zum PP Stuttgart übertragen. Beim Polizeipräsidium Stuttgart laufen die Videodaten während der Betriebszeiten der Videobeobachtung im Führungs- und Lagezentrum auf.
Was ist die Rechtsgrundlage für die Videobeobachtung?
Rechtsgrundlage für die Videobeobachtung ist § 44 Abs. 3 Polizeigesetz Baden-Württemberg. Nach dieser Vorschrift kann die Polizei an öffentlich zugänglichen Orten Bild- und Tonaufzeichnungen von Personen anfertigen, wenn sich die Kriminalitätsbelastung dort von der des übrigen Gemeindegebiets deutlich abhebt und Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass dort auch künftig mit der Begehung von Straftaten zu rechnen ist.
Wie wird dem Datenschutz Rechnung getragen?
Die geplanten Regelungen zur Videobeobachtung wurden bereits frühzeitig mit dem Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg abgestimmt. Die Videoüberwachung erfolgt ausschließlich an den nachweislich kriminalitätsbelasteten, öffentlichen Örtlichkeiten. Weitere Erläuterungen zum Umgang mit personenbezogenen Daten finden Sie über diesen Link.
Kontaktdaten des Verantwortlichen der Videobeobachtung und des Datenschutzbeauftragten:
Polizeipräsidium Stuttgart, Hahnemannstraße 1, 70191 Stuttgart, Tel. 0711 8990-0
Wer sitzt an den Bildschirmen und überwacht die Aufnahmen?
Die Videobilder werden in das Führungs-und Lagezentrum des Polizeipräsidiums Stuttgart übertragen. Dort erfolgt eine zentrale Videobeobachtung durch besonders geschulte Polizeivollzugsbeamte / -innen.
Werden die Bilder und Sequenzen gespeichert? Wann werden sie wieder gelöscht?
Die Aufzeichnungen der Videobeobachtung werden grundsätzlich automatisch nach 72 h gelöscht, sofern kein Speichergrund nach § 44 Abs. 10 PolG vorliegt. Das ist beispielsweise der Fall, wenn eine Aufzeichnung für ein Ermittlungsverfahren beweiserheblich wäre.
An wen kann ich mich wenden, wenn ich noch Fragen habe?
Bei Fragen können Sie sich gerne zu den Bürozeiten an die Stabsstelle Öffentlichkeitsarbeit des Polizeipräsidiums Stuttgart unter der Rufnummer 0711/8990-1111 wenden. Weitere Informationen finden Sie auch im Internet unter: https://ppstuttgart.polizei-bw.de/videoueberwachung/
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